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Institut für Soziologie

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Studienkonzept

Konzept und Qualifikationsprofil des Studiengangs

Der Studiengang Soziologie im 2-Fach-Bachelor soll eine fundierte fachwissenschaftliche Ausbildung gewährleisten, die die Studierenden zur Analyse der sozialen Wirklichkeit moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich und zur Reflexion der Bedingungen und Möglichkeiten des Handelns in der Gesellschaft befähigt. Dazu werden die Studierenden in die wichtigsten theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie und ihrer Entwicklungsgeschichte eingeführt, die gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung kennenlernen sowie vertiefte Kenntnisse in ausgewählten gesellschaftlichen Gegenstandsbereichen erwerben. Neben der so gewonnenen Sachkompetenz werden im Studium auch Kompetenzen in wissenschaftlich fundierter Reflexion und Argumentation sowie in der Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt.

Als berufsqualifizierender Abschluss vermittelt der Studiengang Kompetenzen, welche unter anderem für folgende Tätigkeitsfelder qualifizieren:

  • Markt- und Meinungsforschung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Tätigkeiten in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und kirchlichen Institutionen im Personal- und Sozialbereich, in der Planung und im Kulturmanagement
  • Redaktionstätigkeit in Medien
  • Referent*in in politischen Parteien, Parlamenten, Fraktionen und bei Abgeordneten
  • Beratung für Organisationen, Unternehmen und Politik
  • Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung

Der Studiengang legt besonderen Wert darauf, den Studierenden ein hohes Maß an multifunktionaler Kompetenz sowie an Kommunikations- und Reflektionsfähigkeit zu vermitteln.

Als Zulassungsvoraussetzung muss nach § 29 der ABMStPO/Phil dem Prüfungsamt spätestens bis zum Ende des vierten Semesters ein Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, worunter Englisch sein muss, vorgelegt werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Abiturzeugnis (Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren mit mindestens der Note „ausreichend“ im letzten Zeugnis) oder den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I geführt

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