Werkstudierende und Gewerkschaften: Eine qualitative Studie zur Erwerbs- und Interessenorientierung von Werkstudierenden in der Metropolregion Nürnberg

Forschungsseminar: Studierende – Erwerbstätigkeit – Werkstudierende

Dozent*innen: Prof. Dr. Ingrid Artus, Andreas Fischer M.A.

Projektbeteiligte: Altschul, Sophie; Beck, Denise; Dobrovolski, Emilie; Fesli, Gizem; Geinzer, Saskia; Grunewald, Sarah; Hartauer, Jason; Klassen, Esther; Krell, Magdalena; Kuchenreuther, Karla; Maierhofer, Hangwen; Mengue Mwa, Adele;  Schesler, Olga; Spiegel, Michael

Titel: Werkstudierende und Gewerkschaften: Eine qualitative Studie zur Erwerbs- und Interessenorientierung von Werkstudierenden in der Metropolregion Nürnberg

Laufzeit: SS 2020 – WS 20/21

 

Skizze des Lehrforschungsprojekts

1.    Definition Werkstudierende

Werkstudierende definieren sich durch ihren Vertragsstatus. Wer einen Werkstudierendenvertrag hat, der oder die ist Werkstudierende*r. Besonderheit dieser Vertragsform ist zum einen, dass nur eingeschriebene Studierende im Vollzeitstudium ein solches Arbeitsverhältnis eingehen können, zum anderen werden die Vertragspartner*innen (Studierende und Arbeitgeber*innen) von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (zusätzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung) befreit. Eine Beschäftigung darf innerhalb der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich umfassen, um die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. In der vorlesungsfreien Zeit ist die 20-Stunden-Regel ausgesetzt. (Deutsches Studentenwerk 2014).

2.     Zielsetzungen und Fragestellungen des Projekts

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Werkstudierende als spezifische Beschäftigtengruppe und potentielles Klientel von Gewerkschaften zu untersuchen. Es werden die Arbeitsorientierung und -situation sowie die Erwerbsmotivation von Werkstudierenden untersucht. Zudem soll ihre interessenpolitische Orientierung und Verortung im bundesdeutschen System industrieller Beziehungen betrachtet werden.

Industrielle Beziehungen sind Netzwerke und Institutionen, in denen verschiedene Akteur*innen eingebunden sind, mit deren Hilfe wirtschaftliche Austauschverhältnisse und soziale Konfliktbeziehungen zwischen Arbeit und Kapital bzw. Arbeitnehmer*innen(-vertretung) und Arbeitgeber*innen(-vertretung) interessenpolitisch vermittelt, faktisch gestaltet und normativ geregelt werden (Müller-Jentsch 2017, S. 273-280). Werkstudierende sind in ihrer Rolle als Erwerbstätige ebenfalls innerhalb des Systems  Industrieller Beziehungen zu verorten: Als abhängig Beschäftigte stehen sie in einer interessenpolitischen Beziehung zu Vorgesetzten und dem Management des Unternehmens; sie werden ggf. von Betriebsräten und/oder Gewerkschaften repräsentiert und kollektiv organisiert.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass Werkstudierende in vielerlei Hinsicht „besondere“ Erwerbstätige sind, was sich in Bezug auf ihre Stellung im System industrieller Beziehungen reflektieren dürfte. Im Folgenden explizieren wir hierzu einige – u.E. plausible – Forschungshypothesen, die jedoch angesichts des stark beschränkten Forschungsstands zum Thema bislang kaum empirisch belegt sind:

Werkstudierende zählen als studentische Teilzeitbeschäftigte eher nicht zur Kernbelegschaft von Unternehmen und unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von „Normalbeschäftigten“, die das Kernklientel von Betriebsräten und Gewerkschaften sind. Es handelt sich zudem um eine relativ neue Beschäftigungsform, die erst in den letzten Jahren quantitativ deutlich zugenommen hat. Als häufig atypisch und prekär Beschäftigte ist ihnen einerseits ein besonderes Schutzbedürfnis zu eigen; andererseits verfügen sie über eher unterdurchschnittliche Machtressourcen. Prekär Beschäftigte gelten zudem u.a. aufgrund heterogener Interessenlagen als eher schwierig kollektiv organisierbar (Keller 2017). Es ist daher anzunehmen, dass die „abweichenden“ und „besonderen“ Interessenlagen von Werkstudierenden innerhalb der traditionellen Institutionen des deutschen Systems industrieller Beziehungen eher unterrepräsentiert sind und im Prozess kollektiver Interessenvertretung eventuell vernachlässigt werden. Möglicherweise sehen Werkstudierende sich auch selbst als nur „übergangsweise“ im Betrieb Beschäftigte, weshalb sie kaum das Bedürfnis haben, sich in kollektive Prozesse der Interessenvertretung einzubringen (erwarteter „exit“ verhindert „voice“; vgl. Hirschman 1970)

Weiterhin zeichnen sich Werkstudierende durch einen akademischen Habitus aus und arbeiten überwiegend in produktionsfernen, höher qualifizierten Angestelltenabteilungen, in denen häufig ein geringer gewerkschaftlicher Organisationsgrad und eine unterdurchschnittlich stark ausgeprägte Gewerkschaftskultur existiert. Sie ähneln in ihrem Arbeitsbewusstsein zudem möglicherweise hoch qualifizierten Angestellten, die eine „Arbeitsidentität der Beitragsorientierung“ entwicklen und sich häufig distanziert gegenüber Gewerkschaft und Betriebsrat verhalten (Kotthoff 2016). Auch als junge Beschäftigte (mit oft erst kurzer Erwerbsarbeitserfahrung) verfügen sie vermutlich über ein eher geringes Wissen über institutionelle Prozesse der Interessenvertretung sowie Begründungen gewerkschaftlichen Engagements. Als Beschäftigte, die häufig in „gewerkschafts- und betriebsratsfernen“ Angestelltenabteilungen arbeiten und z.T. nur relativ kurze Zeit beschäftigt sind, sind sie zudem besonders betroffen von etwaigen tendenziösen oder auch falschen Informationen *von dem*der Arbeitgeber*in (sogenannte Mythen oder Betriebspropaganda) bspw. in Bezug auf Betriebsräte. Möglicherweise trägt auch ihre doppelte Verortung als Erwerbstätige und Studierende dazu bei, dass ihre Erwerbsorientierung weniger stark ausgeprägt ist, sie über ein reduziertes Selbstbewusstsein innerhalb der Erwerbstätigkeit verfügen und daher ein geringeres Interesse an kollektiver Interessenvertretung haben.

Obwohl Werkstudierende somit grundsätzlich Teil des deutschen Systems industrieller Beziehungen sind, gehen wir davon aus, dass sie faktisch in vielerlei Hinsicht nur beschränkt in dieses involviert und im institutionalisierten Interessenvermittlungsprozess bislang eher „unsichtbar“ sind.

 

Das Forschungsprojekt wird vier Schwerpunkte haben:

1. Quantitative Bestandsaufnahme von Umfang und Merkmalen der Erwerbstätigkeit von Werkstudierenden (Rückgriff auf Sekundärdaten)

2. Bildungs- und Erwerbsbiographischer Hintergrund von Werkstudierenden

  • Bildungsherkunft; Soziales Milieu und kultureller Hintergrund
  • Bildungsbiographie
  • Erwerbsbiographie; Rolle des Werkstudiums im Lebenslauf
  • Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium; eigenes Rollenbild (Werkstudierender, Student*in etc.)
  • Familienstand und Lebenssituation
  • Finanzielle Lage
  • Wertekanon und politische Orientierungen

3. Arbeitsbedingungen und -situation

  • Merkmale des Betriebs und der Abteilung
  • Tätigkeitsbereich und Arbeitsalltag
  • Arbeitsorientierung (Berufswerte, Arbeitsmotivation)
  • Beschäftigungsbedingungen (Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Sonderleistungen, Befristung)
  • Normative Regulierung des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Tarif, Betriebsvereinbarungen)
  • Arbeitsumfeld (Team, Arbeitsklima bzw. -atmosphäre, Hierarchieverhältnisse)
  • Arbeitsbelastung und Zufriedenheit (Vor- und Nachteile)

4. Interessenpolitische Orientierung

  • Informationsstand zum Thema industrielle Beziehungen
  • Interessendefinition in der Erwerbarbeit und darüber hinaus
  • Bisherige Erfahrungen mit/Einstellung zum Thema Mitbestimmung
  • Bisherige Erfahrungen mit/Einstellung zum Thema Gewerkschaften
  • Gewerkschaftliche Eintritts-/Austrittsmotive
  • Kollektive Sichtweisen zum Thema Mitbestimmung/Gewerkschaften in der Abteilung/im Betrieb/unter Werkstudierenden
  • Perspektiven und Kritik zum Thema Betriebsräte und Gewerkschaften
  • Gesellschaftsbild und „Klassenbewusstsein“; Bewusstsein von Prekarität
  • Gewerkschaftliches und politisches Engagement

3. Methode und Forschungsdesign

Das Forschungsprojekt erforscht die o.g. Fragestellungen primär im Rahmen einer qualitativen Methodik. Dies begründet sich durch den bislang stark beschränkten Forschungsstand zum Thema. Qualitative Forschungsmethoden sind explorativ, geben ein konkretes Bild der subjektiven Wirklichkeit eines*r Interviewten und dienen als Erkenntnisquelle (Flick et al., 2010).

Es werden qualitative Interviews durchgeführt, vorrangig mit Werkstudierenden, die von der Geschäftsstelle (GS) Erlangen der IG Metall betreut werden oder wurden. Bei den Beschäftigungsunternehmen der interviewten Werkstudierenden handelt es sich v.a. um größere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die jedoch meist nur sehr kleine Produktionsbereiche haben und in denen die Belegschaft v.a. aus qualifizierten Angestellten besteht. Es werden auch Expert*inneninterviews mit gewerkschaftlichen Mitarbeiter*innen sowie Betriebsratsmitgliedern durchgeführt. Das Forschungsdesign umfasst ferner auch die Analyse betrieblicher und gewerkschaftlicher Dokumente sowie die Sekundärauswertung quantitativer Mitgliederdaten der IG Metall.

Literaturverzeichnis

Deutsches Studentenwerk (Hrsg.) (2014): Werkstudenten. Der Verband der Studentenwerke. Online verfügbar unter https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg, zuletzt aktualisiert am 03.04.2020+02:00, zuletzt geprüft am 09.06.2020.

 

Flick et al. (2010): Qualitative Forschung. Ein Handbuch. Reinbek b. Hamburg

 

Hirschman, Albert O. (1970): Exit, Voice and Loyalty. Responses to Decline in Firms, Organizations and States. Cambridge

 

Keller, Bernd (2017): Interessenvertretung bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen – ein stetiges Dilemma. In: WSI Mitteilungen 70(1), S. 27-35.

 

Kotthoff, Hermann (2016): Arbeit, Arbeitsbewusstsein und Interessenorientierung von Hochqualifizierten Angestellten, in: Industrielle Beziehungen, 23(4), S.415-439

 

Müller-Jentsch, Walther (2017): Industrielle Beziehungen. In: Hartmut Hirsch-Kreinsen, Heiner Minssen (Hrsg.): Lexikon der Arbeits- und Industriesoziologie. Baden-Baden:Edition Sigma, S.273-280